- Europäische Währungseinheit
- Europäische Währungseinheit,englisch European Currency Unit [jʊərə'piːən 'kʌrənsɪ 'juːnɪt], Abkürzung ECU [e'ky] der, -/-(s), künstliche Währungseinheit im Europäischen Währungssystem (EWS). Sie wurde dort seit 1. 1. 1981 als Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus (alle am EWS beteiligten Währungen hatten einen ECU-Leitkurs), als Instrument für den Saldenausgleich zwischen den Währungsbehörden, als Rechnungseinheit sowie als Reservemedium der Zentralbanken der Mitgliedstaaten verwendet. Die Einheit war ein Währungskorb, d. h., sie bestand aus festen Beträgen der einzelnen Währungen der EU-Staaten (ohne Österreich, Schweden und Finnland).Die Gewichte der einzelnen Währungen und damit auch die Währungsbeträge im Korb (Währungskomponenten) wurden 1984 (Aufnahme der griechischen Drachme) und 1989 (Aufnahme der spanischen Peseta und des portugiesischen Escudo) neu definiert. Mit dem In-Kraft-Treten des Vertrags über die EU (Art. 109 g) am 1. 11. 1993 ist die periodische Überprüfung entfallen, d. h., die Währungszusammensetzung des ECU-Währungskorbs wurde auf dem Stand vom 21. 9. 1989 festgeschrieben. Die Währungen von Österreich, Schweden und Finnland, die der EU und damit dem EWS mit Wirkung vom 1. 1. 1995 beigetreten sind (allerdings nimmt Schweden bislang nicht am Wechselkursmechanismus des EWS teil), wurden nicht mehr in den Korb aufgenommen.Der Wert des ECU wurde börsentäglich ermittelt. Dabei wurde zunächst der Gegenwert des ECU in US-Dollar und dann in allen ECU-Korbwährungen errechnet. Es existierten zwei Kreisläufe: Im Gegensatz zum offiziellen ECU, der aufgrund von Gold- und Dollarreserven der am EWS beteiligten Staaten beim Europäischen Währungsinstitut (bis 1994 beim Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit) entstand, war der private ECU kein Bestandteil des EWS, sondern eine Innovation der Märkte. Die beiden Kreisläufe berührten sich nur in Bezug auf den gleichen Währungskorb.Der ECU war bis zur Ablösung durch den Euro (1. 1. 1999) auch Emissionswährung an den internationalen Finanzmärkten (v. a. am Euromarkt). So bildete sich ein ECU-Kapitalmarkt (ECU-Anleihen wurden seit 1981 ausgegeben), ein ECU-Geldmarkt und ein ECU-Devisenmarkt. Auch ECU-Terminkontrakte und ECU-Optionsscheine wurden gehandelt. In einigen Staaten (ab 1987 auch in der Bundesrepublik Deutschland) konnten ECU-Kredite aufgenommen und ECU-Konten (z. B. für ECU-Termineinlagen) unterhalten werden. Im internationalen Handel wurde der ECU als Fakturierungs- und Zahlungsmittel verwendet. Er war für die private Verwendung u. a. deshalb interessant, weil sich Wechselkursschwankungen der einzelnen Korbwährungen weitgehend ausgeglichen haben und der ECU-Kurs mittelfristig stabiler war als die Kurse mancher Korbwährungen. Die private Verwendung des ECU konzentrierte sich allerdings auf den Eurokapitalmarkt. Ab 1987 wurden in Belgien ECU-Münzen zum Verkauf angeboten, die auch als Zahlungsmittel anerkannt waren (Nennwerte: 50 ECU für die Goldmünze, 5 ECU für die Silbermünze). Mit der Einführung des Euro wurden alle Bezugnahmen auf den ECU in einem Rechtsinstrument durch eine Bezugnahme auf den Euro (Kursverhältnis 1 : 1) ersetzt.
Universal-Lexikon. 2012.